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Fehlen der Kinder - Krankheitsfall / Beurlaubung

 

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann, so bitten wir um Benachrichtigung bis zum Unterrichtsbeginn. Bitte schicken Sie Ihr Kind- - aus Rücksicht auf sich selbst und die Mitschüler - erst dann wieder in die Schule, wenn es völlig gesund ist. Bei Kopfläusebefall ist eine entsprechende Nachricht an die Schule notwendig. Danach kann Ihr Kind erst mit einem ärztlichen Attest wieder am Unterricht teilnehmen.

 

Beurlaubungen bis zu drei Tagen kann der Klassenlehrer gewähren, darüber hinaus gehende Beurlaubungen sind bei der Schulleitung zu beantragen. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien können nur in begründeten Ausnahmefällen von der Schulleitung genehmigt werden.

 

 

 

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